Was ist die §57a-Begutachtung?
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Wie viel kostet die Pickerl-Begutachtung?
die Pickerl-Überprüfung kostet:
€ 55,90 inkl. für Benzin-Fahrzeuge inkl. Plakette
€ 79,66 inkl. für Diesel-Fahrzeuge inkl. Abgasuntersuchung und Plakette
€ 37,90,- inkl. für Mopedpickerl inkl. Plakette
ab € 41,50,- inkl. für Anhängerpickerl inkl. Plakette
Was wird überprüft? (Prüfelemente)
- Ausrüstung
- Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Fahrgestell und Karosserie
- Reifen und Räder
- Motor
- Bremsen
In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?
- in Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
- als historisches Fahrzeug typisiert: alle zwei Jahre
- Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Wir informieren unsere Kunden mit einem Pickerl-Erinnerungsschreiben im Monat der Fälligkeit. Achten Sie auf Ihre Post!
Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?
- PKW, Kombi bis 3,5t
- Versehrtenfahrzeuge PKW
- Mopeds
- Anhänger
- Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger
Fahrzeuge mit einer Kraftgasanlage benötigen vor der §57a-Begutachtung die Kraftgasanlagen-Überprüfung. Diese können Sie auch gegen Voranmeldung beim ÖAMTC- Club durchführen lassen.
Vorsicht: Es gibt 2 Teile des Zulassungscheins:
Der 1. Teil ist länger und den hat man auch immer mit. Der 2. Teil ist um ein 1/4 kürzer und wird bei der Zulassungsstelle an den Typenschein geheftet. Für die §57a-Begutachtung sowie zum Mitführen bei den Fahrzeugpapieren ist unbedingt der 1. Teil erforderlich.
Welche Fahrzeuge erhalten ein weißes, welche ein grünes Pickerl?
Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl:
- PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!), Anhänger
- Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99
- abgasarme Motorräder
- Elektro-Kfz
Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.
Im Zuge eines Jahresservice schenken wir Ihnen die Kosten für die Pickerlüberprüfung.
Machen Sie noch heute einen Termin für Ihr Fahrzeug!